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Psychiatrischer Fachpflegedienst

  • Was ist ambulant psychiatrische Pflege (APP)?
  • Was wollen wir erreichen und wie?
  • Welche Voraussetzungen bestehen für die Verordnung ambulant psychiatrischer Pflege?
  • Wer kann ambulante psychiatrischen Pflege erhalten?
  • Welche Leistungen bieten wir an?

    Was ist ambulant psychiatrische Pflege (APP)? Die ambulant psychiatrische Pflege ist eine spezielle Leistung der häuslichen Krankenpflege für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Seit 01.07.2005 ist die ambulant psychiatrische Pflege eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen mit dem Ziel, eine verbesserte ambulante Unterstützung der Betroffenen in ihrem Umfeld zu ermöglichen.
    Ambulant psychiatrische Pflege ist eine hochspezialisierte Fachpflegeleistung, die ausschließlich durch fachweitergebildete qualifizierte Pflegekräfte erbracht wird.
    Ambulant psychiatrische Pflege kann bis zu 4 Monate lang mit bis zu 14 Einheiten pro Woche (abnehmende Frequenz) verordnet werden.
     
    Was wollen wir erreichen und wie?

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    Unser Fachpflegedienst ist bestrebt dazu beizutragen, dass psychisch erkrankte Menschen ein würdiges, eigenständiges Leben in ihrem gewohnten Lebensumfeld führen können. Die Pflege vor Ort ermöglicht eine Beteiligung und Entlastung der Angehörigen und des gesamten sozialen Umfeldes mit dem Ziel der Reintegration unserer Patienten.
    Wiederkehrende Klinikaufenthalte, die von den Betroffenen und ihrem Umfeld häufig als stigmatisierend empfunden werden, sollen im Verlauf der intensiven fachpflegerischen Betreuung vermieden bzw. verkürzt werden.
    Das Leistungsspektrum ambulant psychiatrischer Pflege umfasst das Erarbeiten einer hinreichenden Pflegeakzeptanz, das Durchführen von Maßnahmen zur Bewältigung von Kriseninterventionen und das Entwickeln kompensatorischer Hilfen bei krankheitsbedingten Fähigkeitsstörungen.

    Wir organisieren unseren Psychiatrischen Fachpflegedienst nach dem Bezugspflegesystem. Das bedeutet: Jeder Patient wird im Rahmen unserer Möglichkeiten von einem festen Mitarbeiter des Psychiatrischen Fachpflegedienstes betreut.
     
    Welche Voraussetzungen bestehen für die Verordnung ambulant psychiatrischer Pflege?

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    Um die ambulant psychiatrische Pflege mit Erfolg durchführen zu können, ist es wichtig, dass der Patient eine ausreichende Behandlungsfähigkeit aufweist, so dass die bestehenden Funktionsstörungen durch die Maßnahmen im Pflegeprozess positiv beeinflusst werden können.

    Können diese Voraussetzungen bei erstmaliger Verordnung nicht eingeschätzt werden, ist eine Erstverordnung über einen Zeitraum von bis zu 14 Tagen zur Erarbeitung der Pflegeakzeptanz und zum Beziehungsaufbau möglich. Dabei kann auch die Anleitung der Angehörigen des Patienten im Umgang mit dessen Erkrankung Gegenstand der Leistung sein. Zeichnet sich in diesem Zeitraum ab, dass Pflegeakzeptanz und Beziehungsaufbau erreicht werden können, ist eine Folgeverordnung möglich.
     
    Wer kann ambulante psychiatrischen Pflege erhalten?

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    Leistungsberechtigt sind Personen mit schweren psychischen Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis, affektiven Störungen, dementiellen Erkrankungen und Angst- und Panikstörungen mit erheblichen psychosozialen und kognitiven Funktionsstörungen.
     
    Welche Leistungen bieten wir an?

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    Ambulant psychiatrische Pflege ist eine aufsuchende Hilfe. Die Häufigkeit der Besuche orientiert sich an dem Bedarf der Patienten und kann von mehrmals täglich bis einmal monatlich variieren.
    Die ärztliche Verordnung der ambulant psychiatrischen Pflege ist Sache Ihres behandelnden Facharztes für Psychiatrie. Die Verordnung durch den Hausarzt erfordert eine vorherige Diagnosesicherung durch den oben genannten Facharzt.

    Tätigkeitsinhalte der ambulant psychiatrischen Pflege sind folgende:
    • Erstgespräch / Pflegeplanung,
    • Beziehungspflege,
    • Beobachtung des Krankheitszustandes und des Krankheitsverlaufs,
    • Anregung / Abstimmung therapeutischer, pflegerischer und ergänzender Maßnahmen,
    • Zusammenarbeit mit dem verordnenden Arzt,
    • Hilfe bei der Medikamenteneinnahme,
    • Vorsorge bei Eigen- oder Fremdgefährdung,
    • Krisenintervention,
    • Aktivierung zu elementaren Verrichtungen, Training von Alltagsfertigkeiten,
    • Psychiatrische Entlastung im Alltag,
    • Kognitives und Psychisches Training,
    • Hilfe beim Umgang mit beeinträchtigenden Gefühlen, Wahrnehmungen und Verhaltensweisen,
    • Hilfe bei der Tages- und Wochenstrukturierung,
    • Zusammenarbeit mit Familienangehörigen / Partnern,
    • Kontaktaufnahme und Kooperation mit anderen Diensten, Fachpersonal und Institutionen.
     

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